Haftung bei nosokomialen Infektionen

Wie Krankenanstalten ihre Patientinnen und Patienten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sich selbst schützen können

4,1 Millionen Menschen erkranken in Europa jährlich an einer nosokomialen Infektion, schätzt das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Legt man ECDC-Schätzungen auf Österreich um, sterben hier 2.400 Menschen pro Jahr in Folge von nosokomialen Infektionen. Das ECDC geht davon aus, dass 20 bis 30 Prozent aller nosokomialen Infektionen durch entsprechend intensive Hygiene- und Kontroll-Programme vermieden werden können.

Die Plattform Patienten:innensicherheit und die Initiative Sicherheit im OP haben dieser Entwicklung Rechnung getragen. In Kooperation mit den Juristinnen Dr. Monika Ploier (Rechtsanwältin bei HLMK-Rechtsanwälte und Medizinrechtsexpertin) und Dr. Maria Kletecka-Pulker (Institut für Recht und Ethik in der Medizin, MedUni Wien; Geschäftsführerin der Plattform Patient:innensicherheit) wurde das Expert:innenpapier „Haftung bei nosokomialen Infektionen – Wie Krankenanstalten ihre Patientinnen und Patienten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sich selbst schützen können“ erarbeitet.